Der Bergunfall war schnell in den Schlagzeilen: Am 18. Januar 2025 geriet eine Zweierseilschaft am Großglockner in Bergnot, wobei eine 33-jährige Frau ihr Leben verlor.
Über die Geschehnisse unterhalb des Glocknergipfels gibt es widersprüchliche Aussagen der Bergretter (Alpinpolizei) und des 36-Jährigen.
Kern der Auseinandersetzung ist ein Anruf des Beschuldigten bei der Alpinpolizei um 0:35 Uhr am 19. Januar. Der 36-Jährige hatte Ende Juni nach monatelangem Schweigen in einer ersten Stellungnahme gegenüber der Innsbrucker Staatsanwaltschaft über seinen Anwalt Kurt Jelinek zu der tragischen Wintertour am Großglockner Stellung genommen und dabei unter anderem erklärt, dass es sich dabei um einen Notruf gehandelt habe.
Die Alpinpolizei hingegen behauptet das genaue Gegenteil. „Das Vorliegen einer Notsituation wurde auch in diesem Telefonat nicht zum Ausdruck gebracht”, hatte die Behörde dazu kurz nach der ersten, etwas ausführlicheren Stellungnahme des Beschuldigten zu den Vorkommnissen erklärt. Dies sei erst „mehr als zwei Stunden später” bei einem zweiten Anruf erfolgt. Die Sicherheitsbehörde hatte sich dagegen verwahrt, Alpinpolizisten „aus verfahrenstechnischen Gründen im Vorfeld eines klärenden Verfahrens öffentlich in Misskredit” zu bringen.
Nun wird der Überlebende der Zweiseilschaft angeklagt. Die Staatsanwaltschaft Innsbruck klagt den 39-jährigen Salzburger an, der seine 33-jährige Freundin im Hochwinter über den Stüdlgrat auf den Großglockner (3.798 Meter) führen wollte. Es geht um den Vorwurf der grob fahrlässigen Tötung. Der Mann habe die Frau u. a. ohne Wind- und Kälteschutz zurückgelassen.
Die Anklagebehörde legt eine lange Liste von fachlichen Fehlern vor. Die Frau erfror in der Nacht auf den 19. Januar 2025.
Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Quelle: salzburg.orf.at

