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Outdooraktivitäten liegen voll im Trend, Tendenz steigend. Damit kommen natürlich auch die Probleme. Jetzt ist das E-Mountainbiken in den Fokus gerutscht. Derzeit dürfen (E-) Mountainbikes, durch den Art. 27 im Bayrischen Naturschutzgesetz  gedeckt, fast überall fahren: „alle Teile der freien Natur, insbesondere Wald, Bergweide, Fels, Ödungen, Brachflächen, Auen, Uferstreifen und landwirtschaftlich genutzte Flächen, können von jedermann unentgeltlich betreten werden.“ Das führt zwangsläufig zu Problemen.

In Österreich sind die Regelungen ähnlich: „Es existiert ein allgemeines Betretungsrecht unter dem Begriff Wegefreiheit. Laut § 33 „Forstgesetz“ aus dem Jahre 1975 gilt die Wegefreiheit im Wald. Das heißt, jedermann darf Wald zu Erholungszwecken betreten und sich dort aufhalten, gehen, wandern, laufen, nicht aber reiten, fahren, zelten oder lagern bei Dunkelheit. Auch Schifahren im Wald sowie Tourengehen, Schilanglaufen, Schneeschuhwandern und Sportklettern sind von diesem Betretungsrecht umfasst. In Tirol und in Niederösterreich wird das Recht der Allgemeinheit auf Betreten und Nutzung der Berge für den Bergsport als Gewohnheitsrecht verstanden. Das Ödland oberhalb der Baumgrenze ist mit Ausnahme der anders als durch Beweidung landwirtschaftlich genutzten Gebiete für den Touristenverkehr frei und kann von jedermann betreten werden. Dieses Betretungsrecht gilt auch abseits der Wege. Bei diesen Zugangsrechten gibt es gesetzliche Einschränkungen.

So ist der Radlboom in den Bergen ungebrochen und für viele andere Besucher und Anwohner mittlerweile viel zu viel. Immer mehr Urlauber in den Bergen nutzen die Möglichkeiten des „elektrischen Rückenwinds“ um sich die Berge zu erschließen. Darunter auch immer mehr Bergsteiger, welche sich so die Zustiege möglichst bequem und zeitoptimiert organisieren und dem E-Mountainbike sehr offen gegenüberstehen. So zum Beispiel auch Alex Huber, wie der folgende Beitrag von BR24 zeigt.

Der Deutsche Alpenverein (DAV) hat seine Jahreshauptversammlung zum Anlass genommen, um sich wieder einmal dem Trend zum E-Mountainbike zu widmen. Der Verein fürchtet zunehmenden Andrang in den Bergen. Besonders durch E-Mountainbikes würden Radler Höhenregionen erreichen, für die sie konditionell nicht ausreichend vorbereitet sind. Der DAV, mit fast 1,3 Millionen Mitgliedern der größte Bergsportverein der Welt, der sich neben seiner Tourismusfunktion auch als Naturschutzverein sieht, ist in einer Zwickmühle, obwohl viele seine Mitglieder selbst gerne in den Bergen „elektrisch“ radeln, sieht er sich immer mehr in der Pflicht, sich auch kritisch mit diesem Trend auseinanderzusetzen. Die Hauptversammlung des Alpenvereins hat schon 2018 an die Sektionen appelliert, das Aufladen von Akkus auf ihren Hütten zu untersagen. Das hat aber auch etwas mit den begrenzten Ladekapazitäten auf Berghütten zu tun. Viele DAV-Hütten (z.B alle der DAV Sektion München) haben sich daher bereits bewusst dagegen entschieden, Ladestationen für E-Bikes anzubieten.

Natürlich hat der Alpenverein, mit seiner Wege- und Hütten-Infrastruktur die Berge erst zum massentauglichen „Freizeitpark“ gemacht. Das er nun unliebsame Gruppen aussperren will, ruft natürlich auch Kritiker auf den Plan. Die kommen, wenig verwunderlich, aus den Reihen der Radfahrer, die sich ungerecht behandelt fühlen. So verweist die Deutsche Initiative Mountainbike (DIMB) auf das friedliche Miteinander, das problemlos möglich sei, wenn sich beide Seiten aufeinander zubewegen und Rücksicht nehmen. Dies hat der Alpenverein aufgegriffen und ein Projekt gestartet. So vermittelt in der Region Bad-Tölz/Wolfratshausen Benjamin Trotter für den Deutschen Alpenverein in dieser emotionalen Debatte. Das Ziel des Projektes ist es, Mountainbiker, Wanderer und Almbesitzer friedlich nebeneinander zu organisieren.

 

Quelle:(c) BR24