Wer die Freiheit in den Bergen finden möchte, sollte mittlerweile bestimmte Gipfel meiden. Wie auch schon am Matterhorn, wo man eine Reservierung in der Hörnlihütte vorweisen muss, gibt es jetzt auch am Mont Blanc eine Besteigungsbeschränkung. Gipfelaspiranten, welche vom 1. Juni und bis 29. September über den Normalweg auf der Nordwestseite des Berges zum Gipfel wollen , müssen mindestens eine Reservierung für eine der drei Übernachtungshütten (Refuge du Goûter, Refuge de Tête Rousse und Refuge du Nid d’Aigle) auf dem Weg vorweisen. Wildes Campen ist nicht mehr erlaubt. Wer sich erwischen lässt, dem drohen 30.000 Euro Geldbuße und bis zu zwei Jahre Haft . Durch die beschränkte Anzahl an Betten in den genannten Hütten dürfte sich die Zahl der Gipfelaspiranten auf dem Normalweg demnach in dieser Saison erheblich verringern.

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