Hier eine kurze Übersicht über die derzeit gültigen Kletterregelungen in der Schweiz (Ausnahme Kanton Wallis)  während der gültigen Ausgangsbeschränkungen der Bundesrates. Grundsätzlich sind alle Kletter- und Boulderhallen als Sportstätten geschlossen.

Für Freiluftaktivitäten gilt folgende Regelung: Solange sich Personen im öffentlichen Raum an die Weisungen des Bundesrats halten, existiert im Rahmen der verordneten Maßnahmen kein rechtswidriges Verhalten. Danach sind Treffen von mehr als fünf Personen sind in der Öffentlichkeit verboten. Damit sind alle öffentliche Plätze, Spazierwege oder Parkanlagen und somit auch Klettergärten gemeint. Treffen sich fünf oder weniger als fünf Personen, müssen sie eine Distanz von mehr als zwei Metern einhalten. Vereinsaktivitäten sind verboten. Wer sich nicht daran hält, wird mit einer Busse bestraft. Dieses Verbot gilt bis am 19. April 2020.

Auch wenn der Bundesrat einschneidende Maßnahmen verordnet hat: Der öffentliche Raum ist derzeit keine Sperrzone. Jedoch gilt auch: „Die grösste Hilfe wäre es, wenn die Leute gemäß den Empfehlungen des Bundesrates zu Hause blieben.“

Der Alpenclub (SAC) rät grundsätzlich von allen Schi- und Bergtouren ab.  Auch hat der SAC-Zentralverband allen Sektionen empfohlen, ihre Hütten zu schließen oder gar nicht zu öffnen. Dem sind bislang auch alle Sektionen und ihre 153 SAC-Hütten freiwillig gefolgt.

Alle nationalen Sportkletter- und Skitourenrenn-Wettkämpfe, die im Rahmen des SAC Swiss Cup, Bächli Swiss Climbing Cup und Mammut Youth Climbing Cup bis Ende April geplant waren, sind abgesagt.

Für den Kanton Wallis gilt:

  • Öffentliche und private Veranstaltungen und Versammlungen, sowohl in Gebäuden als auch im Freien, sind verboten.
  • Kulturelle und sportliche Aktivitäten und Veranstaltungen, sowohl auf Profi- als auch auf Amateurebene, jeder Art und Kategorie, unabhängig von der Anzahl anwesender Personen, sind verboten.
  • Kinos, Theatern, Konzerthallen, Diskotheken, Bars, Nachtclubs, Massagesalons, Skigebieten, Sporthallen, Fitnesszentren, Wellnesszentren, Schwimmbädern und Thermalbädern, Museen, Mediatheken, Jugendzentren und anderen Orten der Unterhaltung, Kultur und des Sports sind geschlossen.