Jetzt werden auch in Sachsen die Regelungen für die Kletter- und Freizeitsport gelockert. Einiges ist jetzt wieder möglich.

Wanderungen und Ausflüge, z. B. in die Sächsischen Schweiz oder das Zittauer Gebirge, sind ab Montag wieder möglich. Allerdings gilt auch hier: Personen müssen zwischeneinander einen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern einhalten. Empfohlen wird auch, möglichst den Kontakt auf Personen aus dem eigenen Hausstand zu beschränken.

Indoorkletteranlagen bleiben weiter geschlossen.

Vorerst bleiben Gaststätten, Bars, Biergärten und Kneipen geschlossen. Diese Regelung wird in den kommenden Wochen überprüft und gegebenenfalls angepasst. Hotels und Pensionen dürfen öffnen, jedoch nur für Geschäftsreisende und nicht für Touristen.

Denkt bitte dran, die Regelungen gelten erst ab Montag!

Eine Bitte: Wir haben alle irgendwie auf die Lockerung gewartet die jetzt da zu kommen scheint- morgen genaues per Rechtsverordnung. Deswegen: Ob als Wanderer oder Kletterer, haltet Euch an die Abstandsregeln, geht nach Vorschrift in Zweiergruppen ins Gebirge, am besten im familiären Umfeld, haltet auf den Parkplätzen und auch unterwegs die 1,5-2m ein! Es darf kein Grund vorliegen durch pures „Losrammeln“ das Erreichte wieder zu gefährden. Die Situation ist nach wie vor fragil! Verzichtet auf Kletterwege die sich an der Leistungsgrenze bewegen, die Rettungs- und Unfalldienste sollen weiter für die ernste Situation Vorrang haben und nicht unnötig ins Gebirge ausrücken müssen. Bleibt gesund und achtet auch auf andere. (c) Matthias Jäger

Quellen: www.mdr.de und Allgemeinverfügung Vollzug des Infektionsschutzgesetzes Maßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie