Im Elbsandsteingebirge kämpfen die Feuerwehren weiterhin mit Hunderten Einsatzkräften gegen die Flur- und Waldbrände. Über die Folgen für den Klettersport kann wegen der temporären Unzugänglichkeit des Gebietes nur spekulieren.

Sorgen das Schäden auch an den Kletterfelsen entstanden sein könnten sind durchaus berechtigt, was der Waldbrand in Oliana zeigte.

Nun zeigt sich Michael Müller, ein Experte für Waldschutz, angesichts möglicher Langzeitfolgen der Feuer für den Nationalpark Sächsische Schweiz alarmiert. Der Professor für Waldbau und Waldschutz an der Technischen Universität Dresden fürchtet:

» dass die Brände im Elbsandsteingebirge zu dramatischer Bodenerosion und Felsstürzen führen. Da ist ja kaum Humus, die Bäume stehen auf Fels«

Das Betreten aller Wälder des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge bleibt außerdem bis auf Weiteres untersagt. Grund ist nach den vorangegangenen Teilbeschränkungen die weiterhin bestehenden Waldbrände und Waldbrandgefahr. Bitte haltet Euch an diese Beschränkungen und behindert keine Rettungskräfte z.B. durch Zuparken der Zufahrtswege/Straßen.

Inhalt der Verfügung:

Für das Gebiet des Landkreises Sächsische Schweiz-Osterzgebirge wird das waldgesetzliche Betretungsrecht ab dem Tag der Bekanntmachung dieser Allgemeinverfügung wie folgt eingeschränkt:

  1. Das Betreten des Waldes einschließlich aller Waldwege ist untersagt.
     
  2. Vom zeitweiligen Betretungsverbot sind die im § 15 Abs. 2 SächsWaldG genannten Personen und Sachverhalte ausgenommen.
     
  3. Die Allgemeinverfügung gilt bis auf Widerruf.
     
  4. Die Allgemeinverfügung vom 20.07.2022 wird hiermit aufgehoben.

Der vorsätzliche oder fahrlässige Verstoß gegen vorstehende Allgemeinverfügung ist gem. § 52 Abs. 5 SächsWaldG als Ordnungswidrigkeit mit Geldbuße bedroht. Diese kann bis zu 2500 €, in besonders schweren Fällen bis zu 10.000 € betragen.

Begründung:

Aufgrund der trockenen Witterung bei außergewöhnlich hohen Temperaturen in Verbindung mit einem lang anhaltenden und großen Niederschlagsdefizit besteht eine extrem große Waldbrandgefahr für die Waldflächen im Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge.

Diese Lage hat bereits zu umfangreichen Bränden geführt. Aktuell gibt es fünf Brandstellen auf deutscher Seite:

– Richterschlüchte
– Bärenfangwände / Pechofen
– Frienstein
– Müllerwiese
– Kipphornaussicht

Die Allgemeinverfügung wird widerrufen, sobald sich die Wetterlage umstellt.

Zum Schutz des Waldes und der Waldbesucher war vorstehende Allgemeinverfügung zu erlassen. Sie war für sofort vollziehbar zu erklären, um den mit ihr bezweckten Erfolg ohne Verzögerung zu bewirken.

Überdies können die Forstschutzbeauftragten und die Vollzugspolizeibediensteten Platzverweise aussprechen.

Quelle: Landratsamt Pirna

Auch in der rechtselbischen Gebieten der Böhmischen Schweiz brennt es immer noch. Auch hier sollte man die Wälder nicht betreten und die Rettungskräfte behindern.

Foto: (c) Sunny Tietze