Im Streit um das Kletterverbot an der Badener Wand hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine außergerichtliche Lösung abgelehnt, wie der SWR berichtet. So wird das Kletterverbot vor Gericht entschieden.

Die Badener Wand gehört zum Battertfelsen dem beliebtesten und größten Klettergebiet in Schwarzwald. Schon seit vielen Jahren ist dieser Felsen teilweise saisonal während der Falkenbrut gesperrt. Letztes Jahr hat das Regierungspräsidium Karlsruhe beschlossen, die Wand für Kletternde ganzjährig zu sperren, um die dortigen Nistplätze des Wanderfalken zu schützen. Dagegen klagten der Deutsche Alpenverein und die Bürgerinitiative „100% Battert“ vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht.

Das verhängte Kletterverbot gilt zunächst für fünf Jahre. Der DAV hat im August 2023 ein umfangreiches Gutachten in Auftrag gegeben, um wissenschaftlich zu klären, wo die Gründe für den geringen Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand liegen.

Fakt ist die Brutsaison im Frühjahr 2023 war nicht erfolgreich. Aber wer ist nun Schuld an der Situation? Schon länger besteht der Verdacht, dass Tiere wie der Uhu oder auch der Fuchs die Nistplätze der Wanderfalken ausrauben könnten. Auch dieser Idee soll das Gutachten nachspüren. Es wird den gesamten Zeitraum von 2004 (Rückkehr des Wanderfalken an die Badener Wand) bis einschließlich der Brutsaison 2024 abdecken. Dabei werden auch die Aufnahmen von Wildtierkameras an der Badener Wand ausgewertet. Andernorts konnten mithilfe der Kameras Füchse und Uhus auf ihren Beutestreifzügen entdeckt werden.

In Baden-Württemberg gilt seit 1990 die Regel, dass während der Brutzeit von Falken oder Uhus an den betreffenden Felsen von Anfang des Jahres bis Ende Juli nicht geklettert werden darf. Dieser Grundsatz wurde nun von der Landesbehörde übergangen. „An der Badener Wand geht es um mehr als einen Kletterfelsen. Die Vereinbarkeit von artenschutzrechtlichen Interessen und klettersportlichen Bedürfnissen steht in Baden-Württemberg vor der Zerreißprobe“, sagt Dieter Porsche, der Vorsitzende des Landesverbandes Baden-Württemberg des DAV.

„Nachdem 2022 durch „Verschrauben“ („Unbenutzbarmachen“ Anmerkung der Redaktion)  der Sicherungshaken und 2023 durch komplettes Entfernen der Sicherungshaken auf Anordnung des Regierungspräsidiums Karlsruhe jegliche Störung durch den Klettersport ausgeschaltet wurde, sind viele Fragen zur tatsächlichen Ursache für den rückläufigen Bruterfolg des Wanderfalken an der Badener Wand weiterhin ungeklärt“, schreibt der DAV-Landesverband Baden-Württemberg in seiner Pressemitteilung.

Foto: (c) Tom Falk