Österreich hat seine Ausgangsbeschränkungen etwas gelockert.  Abgesehen von Notfällen, zum Einkaufen und auf dem Weg zur Arbeit darf man sich aber immer noch im Freien somit nur bewegen, wenn man alleine oder gemeinsam mit seinen Mitbewohnern unterwegs ist und zumindest einen Meter Abstand von anderen Personen hält.

Bewegung im Freien ist weiterhin mit zwei wichtigen gesetzlichen Einschränkungen erlaubt:

Das Betreten des Kundenbereichs in Massenbeförderungsmitteln ist nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und bei der Benützung gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter gegenüber anderen Personen eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

Fahrgemeinschaften mit Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, sind nur zulässig, wenn dabei eine den Mund- und Nasenbereich gut abdeckende mechanische Schutzvorrichtung als Barriere gegen Tröpfcheninfektion getragen wird und gegenüber anderen Personen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird. Die Pflicht zum Tragen der mechanischen Schutzvorrichtung gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr.

(Quelle: Covid19 §2 Z1 VO, §2 Abs. 5)

 Das Betreten von Sportplätzen/- stätten ist weiterhin verboten. Klettersteige und markierte Wander- und Bergwege gelten als Wege und sind keine Sportstätten. Somit ist Bergwandern, Mountainbiken und Klettersteiggehen durchaus erlaubt (im Sinne des § 1319a ABGB).  Auch Klettergärten sind gemäß Qualitätshandbuch „Klettergarten“ keine Sportstätten, sondern auch als Wege (im Sinne des § 1319a ABGB) zu betrachten.  Sprich Klettern in Klettergärten ist trotz manch andere Meinung erlaubt. Auch Bouldern dürfte kein Problem darstellen. Alpines Klettern ist nicht verboten, sollten aber aus Risikogründen eher nicht durchgeführt werden. Außerdem sind alle Berghütten bis mindestens Mitte Mai geschlossen.

Falls ihr doch Klettern geht, bitte tragt auch eine Schutzmaske ( Tragen einer mechanischen Schutzvorrichtung), beachtet die Abstandregelungen und mit wem ihr Klettern (Mitbewohnerregelung) geht.

Vor allem aber bleibt weiter gesund dann werden wir die Corona-Krise hoffentlich alle möglichst unbeschadet überstehen.