Am Sonntag haben die Länder und Bundeskanzlerin Angela Merkel folgendes für alle Menschen in Deutschland beschlossen:

  • Die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands sind auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Konkret: „Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.“
  • In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den Angehörigen aus dem eigenen Hausstand ein Mindestabstand von mindestens 1,5 Meter einzuhalten.
  • Bei Verstößen gegen die neuen Regeln könnten Strafen von bis zu 25.000 Euro verhängt werden.
  • Diese Maßnahmen sollen für mindestens zwei Wochen gelten.

Damit wären  Sport und Bewegung an der frischen Luft weiter möglich. Dies betrifft auch sportliche Aktivitäten (z. B. auch Fahrradfahren, Bouldern und Klettern) im Freien. Bitte beachtet diese Anordnungen.

Vor allem aber bleibt gesund und denkt daran, so wenig wie möglich das Haus/Wohnung zu verlassen. Gefährdet euch bei alle Freizeitaktivitäten so wenig wie möglich, um im Fall der Fälle keine Rettungskräfte zu binden.

Noch etwas verschärfter ist die Situation im Bundesland Sachsen. So hat am Sonntag das Bundesland Sachsen bekannt gegeben, noch weiterführende Ausgangsbeschränkungen einzuführen. Die Ausgangsbeschränkung gilt von Montag 0 Uhr an und für den gesamten Freistaat.

Danach ist das Verlassen von Wohnung oder Haus ohne triftigen Grund untersagt, wie Innenminister Roland Wöller (CDU) am Sonntag in Dresden sagte.

Trifftige Gründe wären: „Sport und Bewegung an der frischen Luft im Umfeld des Wohnbereich sowie Besuch des eigenen Kleingartens im Sinne des Bundeskleingartengesetzes, allerdings ausschließlich alleine oder in Begleitung des Lebenspartners bzw. mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung größer als fünf Personen“. (Quelle: https://www.coronavirus.sachsen.de) So würden  sportliche Aktivitäten (z. B. auch Fahrradfahren, Bouldern und Klettern) im Freien zumindest stark eingeschränkt.

Ergänzend dazu, um die Verwirrung komplett zu machen:

“ In Sachsen gibt es Verunsicherung, wie weit sich Menschen im Sinne der geltenden Ausgangsbeschränkung von ihrer Wohnung entfernen dürfen. Innenminister Roland Wöller sagte, das private Wohnumfeld sei auf jeden Fall verlassen, wenn man beispielsweise als Dresdner in die Sächsische Schweiz wandern oder klettern gehen. „

QUELLE: mdr.de

Alles in allen: Denkt an die Schwachen und Alten der Gesellschaft. Die Corona-Krise werden wir dann hoffentlich alle möglichst unbeschadet überstehen.