Wie der bayrische Ministerpräsident verkündete, soll Urlaub in Bayern zu Beginn der Pfingstferien am 21. Mai in Regionen mit niedrigen Corona-Infektionszahlen wieder möglich sein. In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von unter 100 sollen Hotels, Ferienwohnungen und Campingplätze wieder öffnen dürfen. Dies gilt natürlich auch für Berghütten und Biergärten.

Touristen, die nach Österreich wollen, müssen folgendes beachten:

Ab dem 19. Mai muß ein ausgefülltes elektronische Einreiseformular, sowie ein negatives Testergebnis, ein Impfzertifikat oder eine Bestätigung einer bereits erfolgten COVID-19-Erkrankung vorgezeigt werden. Neben dem PCR-Test (drei Tage Gültigkeit) und Antigentest (zwei Tage Gültigkeit) wird auch ein kontrollierter Selbsttest (ein Tag Gültigkeit) als Eintrittstest anerkannt. Bei Genesenen darf die Krankheit maximal sechs Monate zurückliegen, geimpfte Personen sind ab 22 Tage nach der Erstimpfung bis zu einem Jahr zum testfreien Grenzübertritt zugelassen. Die Testpflicht gilt nicht für Kinder bis zum vollendeten 10. Lebensjahr.