Jetzt wurden auch in Deutschland die Regelungen zu den Ausgangsbeschränkungen für die Kletter- und Freizeitsport gelockert. Einiges ist jetzt wieder möglich.

Größere Wanderungen und Ausflüge sind wieder möglich. Allerdings gilt auch hier: Personen müssen zwischen einander einen Mindestabstand von 1,5 bis zwei Metern einhalten. Empfohlen wird immer noch, möglichst den Kontakt auf Personen aus dem eigenen Hausstand zu beschränken.

Hier eine kurze Übersicht über die derzeit gültigen Kletterregelungen in Deutschland während der gültigen Ausgangsbeschränkungen.

Quelle: (c) www.bundesregierung.de

Grundsätzlich sind alle Kletter- und Boulderhallen als Sportstätten geschlossen. Der DAV (ähnlich die Bergwachten und zum Beispiel die IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge & Bay. Wald e.V. ) empfiehlt immer noch den Verzicht auf Bergtouren und Klettern, um durch entsprechende Risikovermeidung „sowohl das Rettungswesen als auch das medizinische System zu entlasten und zudem die an den Felsen ggf. durch die Anzahl der Kletternden steigende Infektionsgefahr zu minimieren.

  • Die Felsen sind zumindest in Bayern keine Sportstätten im Sinne des Gesetzes, sondern gehören zur freien Landschaft und dem Wald. Das Betreten ist also erlaubt.
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft, auch Klettern, Bouldern, Wandern und Biken sind erlaubt. Sportausübung mit den Angehörigen des eigenen Haushalts ODER einer weiteren nicht dem eigenen Haushalt angehörenden Person ist erlaubt.
  • Im zweiten Fall ist der Mindestabstand von 1,5 Metern einzuhalten.
  • Gruppenbildung ist absolut verboten.

Wir sollten uns unter allen Bedingungen, auch im Sport, an diese Regeln halten!

In folgenden Gebieten ist das Klettern anscheinend verboten: komplett Nordrhein-Westfalen (siehe auch weiter unten (Köln/Eifel), das Buntsandsteingebiet Eifel (Nideggen), Hainstadt und Heubach und auch Gimmeldingen und das ganze Felsenmeer  im Odenwald (Hessen) bleiben gesperrt, der Aktienbruch (bei Halle/Saale) und vermutlich noch weitere Gebiete. Derzeit liegen uns noch keine Informationen vor, das sich daran etwas geändert hätte. Für Informationen dazu sind wir sehr dankbar.

Nach Auskunft der „AG Klettern & Naturschutz im Odenwald e.V.“ bleibt der Schriesheimer Steinbruch weiterhin gesperrt und wir bitten dringend um Beachtung! Jeder der, wie am vergangenen Wochenende wohl geschehen, in der Sperrzeit dorthin geht, riskiert eine dauerhafte Sperrung! Dann kann die Mehrheit aufgrund des Verhaltens einer Minderheit: „Wir bitten dringend um Beachtung! Jeder der, wie am vergangenen Wochenende wohl geschehen, in der Sperrzeit dorthin geht, riskiert eine dauerhafte Sperrung! Dann kann die Mehrheit aufgrund des Verhaltens einer Minderheit nicht mehr in diesem schönen Gebiet klettern. Das wäre sehr schade und würde die Arbeit von Jahrzehnten erfolgreicher Kletterpolitik zerstören.“
www.ag-klettern-odenwald.de

Köln/ Eifel: (Quelle: DAV Köln)

– Alle Kurse mit Übernachtung bis Jahresende werden abgesagt.

– Kurse als Tagesveranstaltung sind bis 03.05.2020 ausgesetzt.

– Alle Veranstaltungen mit Übernachtung bis Ende Juni werden abgesagt.

– Tagesveranstaltungen sind bis 03.05.2020 ausgesetzt.

Die Kölner Eifelhütte und die Hohenzollernbrücke sind bis 03.05.2020 geschlossen.

Allgemeine Regelungen:

  • Wir appellieren an Euch, alles zu unternehmen, um die Regeln der Kontaktbeschränkung umzusetzen.
  • Bouldern allein oder mit einem (gleichbleibenden) Partner mit Mindestabstand von 1,5 Metern ist weiterhin möglich.
  • Dreimal die Woche mit unterschiedlichen Partnern loszuziehen ist sicher nicht im Sinne der Kontaktbeschränkung und sollte unterbleiben.
  • Wir empfehlen die Verwendung des jeweils eigenen Seils, da u. a. das Seil beim Clippen durchaus in den Mund genommen wird und eine Virenübertragung nach sich ziehen kann; bittet verwendet eure eigenes Sicherungsmaterial, z. B. Exen.
  • Vermeidet Gruppenbildung und haltet Abstand!
  • Wir empfehlen, wie in anderen Lebenslagen auch, nach dem Klettertag das gründliche Händewaschen.

Wir haben alle irgendwie auf die Lockerung gewartet. Deswegen: Ob als Klettersteiggeher, Wanderer, Radfahrer oder Kletterer, haltet Euch an die Abstandsregeln, geht nach Vorschrift in Zweiergruppen ins Gebirge, am besten im familiären Umfeld, haltet auf den Parkplätzen und auch unterwegs die 1,5-2m ein! Es darf kein Grund vorliegen durch pures „Losrammeln“ das Erreichte wieder zu gefährden. Die Situation ist nach wie vor fragil! Verzichtet auf Kletterrouten, die sich an der Leistungsgrenze bewegen bzw. schlecht gesichert sind, die Rettungs- und Unfalldienste sollen weiter für die ernste Situation Vorrang haben und nicht unnötig ins Gebirge ausrücken müssen. Bleibt gesund und achtet auch auf andere.