Das Bundesgericht eine Beschwerde der IG Klettern „Basler Jura“ gegen ein Kletterverbot in einer abgelegenen und selten begangenen, aber attraktiven Wand Seewner Wand im schweizerischen Kanton Solothurn südlich von Basel abgelehnt. Das Bundesgericht verneinte sogar, dass die IG sowie zwei private Kletterer gegen den Entscheid der Solothurner Regierung überhaupt zur Einsprache berechtigt sind. Einsprechen darf die IG Klettern Basler Jura deshalb nicht: Das Bundesgericht hat ihr die Einspracheberechtigung abgesprochen.
Damit bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Solothurner Verwaltungsgericht. Zur Urteilsbegründung heißt es, „das die Nutzung häufig und regelmässig erfolgen muss“ und zudem muss die angefochtene Beschränkung – vorliegend das Kletterverbot – „die Freizeitgestaltung der Beschwerdeführenden spürbar einschränken“. Das Klettergebiet ist damit erstmal gesperrt. Ob sich daran noch etwas ändert, ist derzeit nicht abzusehen, da die Fronten verhärtet sind.
Der Kanton Solothurn will im waldreichen Gebiet Fulnau zwischen Grellingen und Seewen ein Naturreservat mit entsprechenden Schutzvorschriften einrichten.
Foto: © Yanick Bader
Ja leider ist Entscheidung für eine bessere Struktur und Förderung des Leistungssports im DAV um ein Jahr auf kommenden Spätherbst…
Fragt doch mal leise beim Namensgeber des "Nationalkaders" an. Der größte Verein nach dem ADAC, hat jahrelang einen Klettertempel nach…
Respekt!
wir kletterten den Freney 1985 in 7 Stunden, das war bis dato die absolut schnellste Seilschafft K. Kreiner staatl. gepr.…
Genau, liebe Helga, weil dein Weltbild nicht zulässt, dass sich Gesellschaften und ihr Blick auf die Geschichte verändern und damit…