Im Zuge der diesjährigen Begehung im Landkreis Amberg-Sulzbach der IG Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald, DAV, Landschaftspflegeverband und Unterer Naturschutzbehörde wurde folgende Umzonierung im Kletterkonzept Auerbach-Krottenseer Forst beschlossen:

„Für die Erdenkäuferwand, sowie deren Nebenmassiv, im Krottenseer Forst gilt ab sofort Zone 1 und somit ein Kletterverbot.“

Die Beschilderung vor Ort wurde schon entsprechend angepasst. Insgesamt sind zum Glück nur drei Routen betroffen.

Selbstverständlich sind wir über die Sperrung dieses klassischen Massives nicht erfreut, allerdings besitzt das Wesen der Kletterkonzepte eine gewisse Durchlässigkeit. So gilt für uns Kletterer:

  • Neutouren an Zone 2 Felsen werden, wenn sie naturschutzfachlich unbedenklich sind, genehmigt.
  • Es werden ebenso noch neue Wände für das Klettern freigegeben, für welche nach der Kletterkonzeption zunächst mal generell Zone 1 gilt.

Dadurch wurden auch in den letzten Jahren Massive freigegeben, für die bisher ein Veröffentlichungsverbot bestand.

Diese Regelung ermöglicht uns Kletterern, trotz der Konzepte, weiterhin eine Entwicklung des Klettersports in der Fränkischen Schweiz. Allerdings bedeutet diese Durchlässigkeit eben auch, dass bei geänderter naturschutzfachlicher Einstufung auch an bestehenden Kletterfelsen eine Neubewertung möglich ist. Eben eine solche Neubewertung hat nun zu dieser Sperrung geführt, welche wir seitens IG Klettern im Sinne eines naturverträglichen Klettersportes vollumfänglich mittragen.

Auf der Seite der „IG-Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald e.V.“  gibt es die naturschutzfachliche Begründung:

Quelle: IG-Klettern Frankenjura, Fichtelgebirge und Bayerischer Wald e.V.