Nach den letzten Lockerungen müssen Wanderer, Kletterer und Bergsteiger nicht auf das Klettern, u und Bergwandern verzichten, aber bei den Hüttenübernachtungen gelten, wegen der Corona-Pandemie, immer noch strenge Auflagen in allen Bereichen. Manch Berghütte kann diese, wegen der Gemeinschaftssanitätanlagen und -bettenlager gar nicht umsetzen. Ein Lager oder Bett bekommt man nur, wen man vorher reserviert hat.

Der Deutsche Alpenverein hat auf seinen Hütten die Kapazitäten stark eingeschränkt. Zum Übernachten muss außerdem jeder seinen eigenen Schlafsack, Kissenbezüge und Laken mitbringen. Nur Angehörigen von maximal zwei Hausständen ist das Übernachten in einem Raum erlaubt.

Wie in Gaststätten gilt auch in der Berghütte Angabe der Personalien, Mundschutzpflicht beim Betreten der Hütte und Abstand halten.

Zum Glück wird den Sektionen in der Krise geholfen, da der Dachverband fällige Kredite stunde.

In Österreich sind seit 5. Juni in einigen Hütten Übernachtungen möglich. Die Bedingungen sind ähnlich wie in Deutschland, in einigen Punkten gibt es etwas mehr Freiraum. Mit der Bergtour im Nachbarland wird es aber an Pfingsten noch nichts: Deutsche können erst ab 15. Juni aus touristischen Gründen wieder nach Österreich. Rund 180 der 321 bewirtschafteten und öffentlich zugänglichen DAV-Hütten liegen in Österreich.

Update Corona-Maßnahmen in Österreich

(Stand: 27.05.2020) – Quelle: OeAV

Hütten sollten nur in gesundem Zustand und mit selbst mitgebrachtem Mund-Nasen-Schutz besucht werden. Für Übernachtungen ist im Vorfeld eine Reservierung (online oder telefonisch) notwendig – ohne Reservierung gibt es keinen Schlafplatz. Außerdem ist das Mitbringen eines eigenen Schlafsacks (leichter Daunen- oder Sommer-Schlafsack) und Polsterbezuges Pflicht. Zudem empfiehlt der Alpenverein eigene Handtücher mitzubringen.

Wichtig: Es werden auf Hütten keine Alpenvereinsdecken ausgegeben (Hüttenschlafsäcke alleine wärmen in der Regel nicht ausreichend und können somit zuhause bleiben.)

4 Eckpunkte für Hüttennächtigungen 2020 (in aufgezählter Form):

  1. Besuche unsere Hütten nur in gesundem Zustand!
  2. Bringe deinen eigenen Mund-Nasen-Schutz mit!
  3. Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
  4. Nächtigung nur mit eigenem Schlafsack und Polsterbezug (leichter Daunen- oder Sommerschlafsack – Hüttenschlafsäcke alleine wärmen in der Regel nicht ausreichend)!

Falls in Schlaflagern keine räumlichen Trennungen eingerichtet werden können, muss ein Abstand von mind. 1,5 Metern zu nicht im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen eingehalten werden.

Bergsportregeln wurden angepasst

Schon Anfang Mai haben sich Experten des Österreichischen Alpenvereins und der Naturfreunde in Zusammenarbeit mit VAVÖ Gedanken gemacht, wie eine freudvolle Bergsportausübung in Zeiten von COVID-19 erfolgen kann. Im Mittelpunkt stehen derzeit acht Grundregeln und sportartspezifische Zusatzempfehlungen, die nun aktualisiert und angepasst wurden.

Eine der Änderungen betrifft die Abstandsregel: Der VAVÖ empfiehlt die Einhaltung eines Mindestabstands von einem Meter zu Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben. Nachzulesen sind die Leitlinien hier:

Leitlinien Bergsport