Derzeit sind Hüttenübernachtungen in den Alpen nur mit strengen Vorgaben möglich. Wer deswegen, dem Platzmangel oder strengen Hygieneregeln in den Hotels, Pensionen und Berghütten über eine Übernachtung im „Freien“ nachdenkt, könnte zumindest in Österreich sein blaues Wunder erleben. Wer in Österreichs Bergen campieren will, findet sich in einem bundeslandabhängigen Paragraphendschungel wieder. So gibt es je nach Bundesland gravierende Unterschiede. So ist von einem tolerierten Aufenthalt bis hin zur saftigen Geldstrafe ist alles möglich. Allgein solle man hier recht vorsichtig sein. In Tirol zum Beispiel ist „Das Kampieren außerhalb von Campingplätzen ist grunsätzlich verboten“.

Das wilde Zelten im Wald ist österreichweit per Gesetz verboten. Zwar wird übergreifend das „alpine Biwakieren“ erlaubt. Damit ist das ungeplante Notbiwak von Einzelpersonen im Falle einer Verletzung, eines Schlechtwettereinbruchs oder bei Dunkelheit gemeint. Achtung: Vorsätzliches Biwakieren wird mit einer Zeltübernachtung gleichgesetzt! Bei Zuwiderhandlungen drohen je nach Bundesland Geldstrafen bis zu 14.500 Euro.

Der  Österreichischen Alpenverein hat die gesetzlichen Regelungen aus den Bundesländern bestmöglich zusammengefasst: „Campen in den Bergen – was ist erlaubt?“

Das Dokument „Zelten und Biwakieren in Österreichs Bergen – eine Übersicht rechtlicher Rahmenbedingungen“ zum Download