Nachdem im Herbst vergangenen Jahres die Sicherungshaken aus der Route „“The last Dance“ am Schneiderloch entfernt wurden, wurde ein Strafverfahren seitens der Gemeinde (als „Eigentümer“ der Haken) gestellt. Wie berichtet, hat die Staatsanwaltschaft Bayreuth das Verfahren gegen die Zahlung von 2000 Euro an den Bund Naturschutz Bayern eingestellt. Was manche als Erfolg sehen, macht anderen Sorgen. Immerhin wurde der Konflikt erstmals aus der Kletterszene hinausgetragen und das obwohl sich die „Akteure“ schon geeignet hatten. Welche Konsequenzen es für Erstbegehungen, Sanierungen, Hakenentfernungen (ja gibt es auch legal) haben wird, bleibt abzuwarten. Auf alle Fälle wurde jetzt ein, so finden wir, bedenklicher Präzedenzfall geschaffen. Wir dürfen gespannt sein, wenn Streitigkeiten unter Kletterern auf dem juristischen Weg gelöst werden?
Nun haben sich die Schweizer, nein nicht die „Fränkischen Schweizer“, von Actiontalk TV des Themas angenommen und das Konfliktpotential sehr anschaulich dargestellt.




[…] via Heckmair, autoassicurandosi sui tratti più difficili. Questa impresa la rese la seconda donna a compiere la salita in solitaria…
Ich finde es beeindruckend, wenn sich die Leistungen aus dem Wettkampf auch direkt an den Fels übertragen. Draußen braucht man…
Beeindruckend, dass diese Linie weiterhin die besten Kletterer anzieht. Allein die Versuche auf diesem Niveau sind schon eine starke Leistung.…
Ehrlich gesagt spricht mir dein Text aus der Seele, weil ich diesen Wandel am Fels in den letzten Jahren selbst…
[…] Topos: Topo und weitere Infos […]