Für viele Skifahrer und -tourengeher, aber auch alle anderen alpinen Winterportarten interessant, wie sehen die Coronaregelungen in Alpenraum für alle Skifahrer und Liftbenutzer aus. Nach aktuellem Stand wird man wohl alpenweit Skifahren – und wandern können. Für Ungeimpfte wird es aber eher ungemütlich. So gilt in Deutschland, Österreich und Italien das „3G-Prinzip“ (geimpft, genesen, getestet) sowie die Maskenpflicht in Seilbahnen. In der Schweiz dürfte nach jetzigen Stand wohl eine Maske ausreichen, Tests waren bisher nicht nötig.

Im Prinzip gelten meist die Hygienekonzepte aus dem Vorjahr. Es gilt Maskenpflicht ( medizinische Masken, keine Schlauchschals oder andere Schals) und offene Fenster sind ohnehin eine Selbstverständlichkeit. Im Unterschied zum Vorjahr sind  nicht mehr erlaubt, es müssen jetzt medizinische Masken sein. Der Mindestabstand ist nicht mehr so wichtig wie im vergangenen Jahr.

Die Regelungen im Einzelnen:

  • In Österreich darf man sogar selbst testen („Wohnzimmertests“). Die Kontrolle erfolgt dann an den jeweiligen Ticketschalter. Für alle Seilbahnen entfallen dafür Kapazitätsbeschränkungen und auch die Abstandsregeln. Ob es Gratistests vor Ort für Ungeimpfte geben wird, ist noch unklar.
  • In Italien herrscht Green-Pass-Pflicht (entspricht „3G“) für die Benutzung von geschlossenen Liften (Seilbahnen, Kabinenbahnen und Sesselliften mit Schutzkuppel). Gratistests gibt es nicht mehr.
  • Frankreich fordert für alle ab zwölf Jahren den »Pass Sanitaire« („3G“) an »bestimmten Orten und Einrichtungen«, darunter Seilbahnen. Die nötigen Tests kosten entsprechend (Antigentest 25 Euro, ein PCR-Test 44 Euro).
  • In Deutschland gelten die Regeln der einzelnen Bundesländer. In Bayern, dem wichtigsten Skiurlaubsland gilt „3G“ gelten und ab einer 35er-Inzidenz medizinische Maskenpflicht. Für Kinder reicht der Schülerausweis, dieser wird einem einem negativen Test gleichgesetzt.
  • In der Schweiz, wo am 23. Oktober das erste Skigebiet die Diavolezza im Oberengadin geöffnet hat, wird es nach dem Willen der Bergbahnen keine zusätzlichen Auflagen alle Touristen („3G“ oder „2G“) geben, der Mund-Nasen-Schutz gilt als ausreichend.

Für die Alpenvereinshütten in Österreich gilt für die Übernachtungsgäste

Nach der aktuell geltenden österreichischen Verordnung ist die Nutzung von Winterräumen erlaubt. Gäste müssen einen Nachweis über eine geringe Infektionsgefahr dabei haben, das bedeutet Impf- bzw. Genesenennachweis oder einen negativen Test. Informationen zu zugelassenen Tests und deren Gültigkeitsdauer sind weiter unten auf dieser Seite zu finden. Achtung: Die Regelungen bleiben je nach aktueller Verordnung unter Umständen nicht für die ganze Wintersaison gültig.

  • Besuche die Hütten nur gesund und mit gültigem Zutrittstest bzw. mit Nachweis der Testausnahme!
  • Bringe deinen eigenen Mund-Nasen-Schutz und dein eigenes Handtuch mit!
  • Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
  • Nächtigung nur mit eigenem Hüttenschlafsack und Kissenbezug möglich (Decken werden in den Hütten ab der Wintersaison wieder zur Verfügung gestellt)!
  • Nimm für Mehrtagestouren Selbsttests mit!
  • Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!

Das müssen Tagesgäste beachten:

Wichtige Lockerungen seit 1. Juli sind u.a. die Aufhebung der Maskenpflicht (gilt für Gäste & Personal der Hütte) und der Mindestabstand von einem Meter muss nicht mehr eingehalten werden. Die Zutrittskontrolle durch ein negatives Corona-Testergebnis bleibt bestehen – auch für Tagesgäste.

Hier eine kurze Übersicht zu Regeln:

    • Zutrittstests: 3-G-Regel (getestet-genesen-geimpft)
      Gäste müssen bei der Anreise ein gültiges negatives Testergebnis, Impfzertifikat oder Bestätigung der Genesung vorweisen.
    • Es besteht keine Maskenpflicht mehr – dies gilt fürs Personal und für die Gäste.
    • der Mindestabstand von 1 m muss ebenfalls nicht mehr eingehalten werden.
    • Registrierungspflicht: vollständiger Name, Telefonnummer oder E-Mail-Adresse müssen zur Kontaktnachverfolgung im Infektionsfall angegeben werden.
    • Grundsätzlich gelten die gleichen Vorgaben zum Händewaschen, Abstand und Kontaktbeschränkungen wie im Tal!
    • Die gekennzeichneten Laufwege und Sitzflächen sind für jeden Gast bindend. Dies gilt auch für die Anweisungen des Personals.

Hinweise für die Hüttengäste auf Alpenvereinshütten in Bayern

  • Besuche unsere Hütten nur gesund!
  • Hüttengäste müssen einen gültigen Test mitbringen oder einen Nachweis der vollständigen Impfung bzw. Genesung.
  • Bringe deine eigene medizinische Maske und dein eigenes Handtuch mit!
  • Reserviere deinen Übernachtungsplatz – ohne Reservierung kein Schlafplatz!
  • Nächtigung nur mit eigenem Hüttenschlafsack und Kissenbezug möglich (Decken werden in den Hütten ab der Wintersaison wieder zur Verfügung gestellt)!
  • Nimm für Mehrtagestouren Selbsttests mit!

Bei Selbstversorgerhütten informiere dich im Vorfeld über die Nutzungsbedingungen – auch hier gilt die Reservierungspflicht!

  • Übernachtung nur mit Hüttenschlafsack! Details dazu sind vor Anreise immer mit den Hüttenwirtsleuten abzustimmen.
    Im DAV-Shop gibt es passende Schlafsäcke
  • Aus Gründen des Umweltschutzes (Reduzierung des Papiermülls) als auch aus hygienischen Gründen bitte ein eigenes kleines Handtuch einpacken.
  • Beim Hüttenpersonal ist ein geringes Infektionsrisiko vorzuweisen. Das bedeutet einen Impf- oder Genesenennachweis oder einen negativen Test. Bitte organisiere dein Testergebnis vor dem Aufenthalt auf der Hütte. Die Organisation einer Teststation am Berg ist zu aufwändig und organisatorisch nicht umsetzbar. Bei mehrtägigen Aufenthalten muss alle 72 Stunden ein neuer Test vorgelegt werden.
    Folgende Tests sind zugelassen:
  • Negativer PCR-Test (Gültigkeit: 48h)
  • Negativer POC-Antigentest (Gültigkeit: 24h)
  • Auch Selbsttests vor Ort werden einen Zutritt ermöglichen. Dieser Test gilt allerdings nur für diesen einen Besuch und nur in der betreffenden Hütte. Bitte informiere dich bei der betreffenden Hütte ob diese Testmöglichkeit besteht!
  • Aufgrund der corona-bedingten Mehraufwendungen, die für die Bewirtschaftung von Hütten während der Corona-Pandemie anfallen, können Hüttenwirtsleute einen Hygienebeitrag, der von den Gästen zu entrichten ist, festlegen. Dieser darf für Tagesgäste bis max. 3 € und für Übernachtungsgäste bis max. 5 € pro Nacht betragen.
  • Die Unterbringung in den Matratzenlagern/ Mehrbettzimmern ist ohne Einschränkungen erlaubt.
  • Waschräume und Duschen dürfen benutzt werden.

Das müssen Tagesgäste beachten:

Ab einer Inzidenz von 35 greift die 3G-Regel. Das heißt, dass Gäste einen negativen Test, einen Impf- oder Genesenennachweis vorlegen müssen. Bei einer niedrigeren Inzidenz und im Außenbereich der Hütte gilt diese Regelung nicht.

Folgende Regeln gelten unabhängig vom Inzidenzwert:

  • Eine gute Handhygiene, Abstände und Lüften reduzieren das Ansteckungsrisiko.
  • Registrierungspflicht gilt nur noch für Übernachtungsgäste!
  • Maskenpflicht: Im Innenbereich müssen medizinische Masken getragen werden. Ausnahmen gelten beim Essen und Trinken am Tisch und für Kinder unter 6 Jahren.
  • Der empfohlene Mindestabstand beträgt 1,5 Meter – in allen Bereichen: am Tisch, beim Aufstehen und Hinsetzen, auf den Wegen, der Toilette und auch im Wartebereich.

(Quelle: DAV)