Im Streit um das Kletterverbot an der Badener Wand hat das Regierungspräsidium Karlsruhe eine außergerichtliche Lösung abgelehnt. Und das Kletterverbot wurde vor Gericht entschieden.

Die Badener Wand gehört zum Battertfelsen dem beliebtesten und größten Klettergebiet in Schwarzwald. Schon seit vielen Jahren ist dieser Felsen teilweise saisonal während der Falkenbrut gesperrt. Letztes Jahr hat das Regierungspräsidium Karlsruhe beschlossen, die Wand für Kletternde ganzjährig zu sperren, um die dortigen Nistplätze des Wanderfalken zu schützen. Dagegen klagten der Deutsche Alpenverein und die Bürgerinitiative „100% Battert“ vor dem Karlsruher Verwaltungsgericht.

Das Regierungspräsidium Karlsruhe hatte die Felswand vor etwa drei Jahren für Kletterer und Wanderer sperren lassen, um die Brut der unter Naturschutz stehenden Wanderfalken zu schützen. Gegen das Betretungsverbot der Badener Wand hatten der Deutsche Alpenverein DAV und eine Bürgerinitiative geklagt.

Die ganzjährige Allgemeinverfügung wurde nun per Gerichtsbeschluss aufgehoben. Somit gilt nun wieder das zeitlich befristete Betretungsverbot der Badener Wand vom 15. Januar bis zum 31. Juli.

Bitte Beachten: Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig!

Foto: (c) Tom Falk