Das Betretungsverbot von Teilen der Hinteren Sächsischen Schweiz welches für eine erfolgreiche Brandnachsorge aufrecht gehalten wurde, ist ab dem 27. August wieder aufgehoben, wie die Nationalparkverwaltung informierte.

So sind auch alle Klettergipfel in der Hinteren Sächsischen Schweiz ab Sonnabend wieder erreichbar.

In den nicht gesperrten Gebieten verweist die Nationalparkverwaltung auf die allgemeinen Regeln eines Waldbesuches. Insbesondere ist jeder Umgang mit offenem Feuer und das Rauchen ausnahmslos verboten. Rettungswege und Waldeinfahrten dürfen durch Fahrzeuge nicht zugestellt werden. Bei Verdacht auf Feuerentwicklung sollten Besucher so schnell wie möglich einen Notruf absetzen. In der Kernzone des Nationalparks dürfen die Wege nicht verlassen werden. Ein Waldbesuch erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr, weshalb mit natürlichen Gefahrenquellen gerechnet werden muss.

Quelle: (c) nationalpark-saechsische-schweiz.de