Kletter- und Freizeitbeschränkungen in Österreich - Änderungen zum 17. April
Österreich hat seine Ausgangsbeschränkungen etwas gelockert. Abgesehen von Notfällen, zum Einkaufen und auf dem Weg zur Arbeit darf man sich aber immer noch im Freien somit nur bewegen, wenn man alleine oder gemeinsam mit seinen Mitbewohnern unterwegs ist und zumindest einen Meter Abstand von anderen Personen hält.
Bewegung im Freien ist weiterhin mit zwei wichtigen gesetzlichen Einschränkungen erlaubt:
Vor allem aber bleibt weiter gesund dann werden wir die Corona-Krise hoffentlich alle möglichst unbeschadet überstehen.