Es gibt gute Neuigkeiten. Der Bundesrat hat am 29. April verschiedene Massnahmen des Lockdowns ab dem 11. Mai 2020 beschlossen. So sind bestimmte Outdoor- und Bergsportaktivitäten unter bestimmen Voraussetzungen wieder möglich. Konkret bedeutet das für die verschiedenen Bereiche Folgendes:

Berg-/ Outdoorsport: Ab sofort darf wieder (Alpin-) Klettern gegangen und auch Klettersteig- und Bergtouren unternommen werden, sofern die bestehenden Vorgaben des Bundesrates eingehalten werden. Der SAC hat dazu einige Empfehlungen erarbeitet. Neben der Einhaltung der behördlichen Vorgaben, appellieren wir vor allem an die Eigenverantwortung aller Outdoor- bzw. Bergsporttreibenden.

SAC-Hütten: Ab dem 11.Mai 2020 können Berghütten öffnen und den Betrieb wieder aufnehmen. Allerdings müssen sie über ein Schutzkonzept verfügen, wie sie die geltenden Vorgaben des Bunderates einhalten wollen. Alle bisher geltenden Vorgaben der Behörden sind weiterhin einzuhalten (insbesondere Hygiene- und Distanzregeln, Schutzmassnahmen für Gäste und Mitarbeitende, usw.). Welche Hütte am 11. Mai 2020 öffnet, erfährt man auf der jeweiligen Hüttenwebsite.

Für Hüttengäste bedeutet das:

  • Reserviere deinen Schlafplatz – ohne Reservierung keine Übernachtung!
  • Besuche unsere Hütte nur in gesundem Zustand!
  • Bringe selber mit: Schutzmasken, Desinfektionsmittel, Handtuch!
  • Kein Schlafplatz ohne eigenen Hüttenschlafsack!
  • Nimm deinen Abfall wieder mit ins Tal!

 

SAC-Kurse: Bis am 7. Juni 2020 werden alle SAC-Kurse abgesagt. Der Bundesrat entscheidet erst am 27. Mai 2020 über ein allfälliges Aufheben des Versammlungsverbots (für mehr als fünf Personen). Der SAC strebt an, Kurse ab dem 8. Juni 2020 wieder durchzuführen.

Sektionen: Sektionsaktivitäten sind ab dem 11.Mai 2020 wieder möglich, vorausgesetzt unser Schutzkonzept wird von den Behörden angenommen und die Sektionen können garantieren, dass es eingehalten wird. Ausgenommen sind Sektionsversammlungen, die bis mindestens bis am 8. Juni 2020 verboten sind, da sie unter das Versammlungsverbot fallen.

Kletterhallen: Was bedeutet das für die Kletterzentren? Die IG Kletteranlagen hat ein Branchenkonzept erarbeitet, das nun vom Bund bewilligt wurde. Kletterhallen können ab dem 11. Mai 2020 wieder öffnen, sofern sie die Schutzvorgaben des Bundesrates einhalten können.

Ab dem 11. Mai 2020 muss für jeden Besuch ein separates Corona-Zutrittsformular ausgefüllt und am Empfang abgegeben werden. Ziel des Zutrittformulars ist es, eine mögliche Ansteckung zurückzuverfolgen. Daneben wird im Zutrittsformular auf die allgemeinen und kletterspezifischen Verhaltensregeln hingewiesen.

Quelle: SAC

Allgemeine Verhaltensregeln

Kletterspezifische Verhaltensregeln

  • Ich plane die Anreise individuell und vermeide die öffentlichen Verkehrsmittel.
  • Ich ziehe mich zu Hause um und betrete die Anlage trainingsbereit. Garderoben/Duschen sind gesperrt.
  • Ich desinfiziere mir regelmässig vor und nach dem Klettern die Hände mit Flüssigmagnesium oder Desinfektionsmittel.
  • Ich klettere nur an jeder zweiten Kletterlinie, damit der Abstand gewährt ist.
  • Ich versammle mich nicht in Gruppen von mehr als 5 Personen.
  • Ich halte mich an alle weiteren anlagespezifischen Vorgaben.

Auch müssen die Kletterhallenbetreiber die Anzahl Besucher*nnen begrenzen (1 Person pro 10 Quadratmeter). Um zu verhindern, dass Kletterinnen und Kletterern der Zutritt verwehrt bleibt oder sie warten müssen, werden verschiedene Betreiber die aktuelle Kapazität auf ihrer Website kommunizieren.