In Österreich wurden die Ausgangsbeschränkungen aufgrund von Covid-19 wieder verschärft.  So heißt es in der Notmaßnahmenverordnung: „Zur Verhinderung der Verbreitung von COVID-19 und zur Verhinderung eines Zusammenbruchs der medizinischen Versorgung ist das Verlassen des eigenen privaten Wohnbereichs und der Aufenthalt außerhalb des eigenen privaten Wohnbereichs nur im sehr eingeschränkten Maße“ (Quelle und weiterführende Infos: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV)

Die Bewegung im Freien ist weiterhin mit zwei wichtigen gesetzlichen Einschränkungen erlaubt:

In Massenbeförderungsmitteln (darunter zählen auch Lifte) und den dazugehörigen U-Bahn-Stationen, Bahnsteigen, Haltestellen, Bahnhöfen und Flughäfen zuzüglich deren Verbindungsbauwerke ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten und eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist nur zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Gleiches gilt auch für Taxis und taxiähnliche Betriebe sowie an Bord von Luftfahrzeugen, welche nicht als Massenbeförderungsmittel gelten. Zusätzlich ist eine den Mund- und Nasenbereich abdeckende und eng anliegende mechanische Schutzvorrichtung zu tragen.

(Quelle: COVID-19-Notmaßnahmenverordnung – COVID-19-NotMV)

Das Betreten von Sportstätten gemäß § 3 Z 11 des Bundes-Sportförderungsgesetzes 2017 (BSFG 2017), BGBl. I Nr. 100/2017, zum Zweck der Ausübung von Sport ist untersagt. Damit sind alle Kletter- und Boulderhallen geschlossen.

Klettersteige und markierte Wander- und Bergwege gelten als Wege und sind keine Sportstätten. Somit ist Bergwandern, Mountainbiken und Klettersteiggehen weiterhin erlaubt.  Auch Klettergärten sind gemäß Qualitätshandbuch „Klettergarten“ keine Sportstätten, sondern auch als Wege zu betrachten.  Sprich Klettern in Klettergärten bleibt erlaubt. Auch Bouldern dürfte kein Problem darstellen. Alpines Klettern ist nicht verboten, sollten aber aus Risikogründen eher nicht durchgeführt werden. Außerdem sind alle Berghütten geschlossen.

Falls ihr doch Klettern geht, bitte tragt auch eine Schutzmaske ( Tragen einer mechanischen Schutzvorrichtung), beachtet die Abstandsregelungen und mit wem ihr Klettern (Mitbewohnerregelung) geht.

Vor allem aber bleibt weiter gesund; dann werden wir die Corona-Krise hoffentlich alle möglichst unbeschadet überstehen.