Das Bundesgericht eine Beschwerde der IG Klettern „Basler Jura“ gegen ein Kletterverbot in einer abgelegenen und selten begangenen, aber attraktiven Wand Seewner Wand im schweizerischen Kanton Solothurn südlich von Basel abgelehnt. Das Bundesgericht verneinte sogar, dass die IG sowie zwei private Kletterer gegen den Entscheid der Solothurner Regierung überhaupt zur Einsprache berechtigt sind. Einsprechen darf die IG Klettern Basler Jura deshalb nicht: Das Bundesgericht hat ihr die Einspracheberechtigung abgesprochen.

Damit bestätigt das Bundesgericht das Urteil des Solothurner Verwaltungsgericht. Zur Urteilsbegründung heißt es, „das die Nutzung häufig und regelmässig erfolgen muss“ und zudem muss die angefochtene Beschränkung – vorliegend das Kletterverbot – „die Freizeitgestaltung der Beschwerdeführenden spürbar einschränken“. Das Klettergebiet ist damit erstmal gesperrt. Ob sich daran noch etwas ändert, ist derzeit nicht abzusehen, da die Fronten verhärtet sind.

Der Kanton Solothurn will im waldreichen Gebiet Fulnau zwischen Grellingen und Seewen ein Naturreservat mit entsprechenden Schutzvorschriften einrichten.

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