Wie das „Office national des forêts“ (Forstamt von Fontainebleau) offiziell in einen Brief verkündet, sind bestimmte Gebiete in französischen Bouldergebiet Fontainebleau zu „Integrierten Biologischen Reservaten“ (RBIs) erklärt worden. Dort ist das Verlassen der Wege (auf der Karte farbig markierte Gebiete) nicht erlaubt. Das macht es praktisch unmöglich, in diesen Gebieten legal zu Klettern bzw. zu Bouldern.
So liegen die „Béorlots“ (Parzellen 644, 645, 654 und 655), Rocher de La Combe (Parzelle 151) und La Mare aux Corneilles (Parzelle 159) liegen vollständig in einem RBI.
Wie Bart van Raaij, der Autor einschlägiger Kletterführer, schreibt, sind diese Gebiete sind auf www.bleau.info und in seinen Boulderführern 5+6 und 7+8 gekennzeichnet. Bart van Raaij wird diese Gebiete in zukünftigen Ausgaben nicht mehr aufführen.
In diesen Gebieten gibt es einige absolute Klassiker. Trotzdem bitten wir alle Kletterer diese Gebiet nicht mehr zu betreten, um (weitere) Sperrungen zu vermeiden. Bitte informiert Euch vor dem Bouldern gut, was erlaubt ist und was nicht. Und außerdem: Wenn es nicht streng verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es gut ist…
Zum Glück ist der Wald sehr groß und es gibt mindestens noch 35.000 andere Probleme, die man auf seine Tick-List setzen kann.
Alma, jetzt bleib mal bei deiner Meinung und werd nicht gleich wankelmuetig weil sich die Elite bzw die sich dafür…
Ich glaube vom Schraubenkopf ist nur ein Foto im Buch aber eine Route wird dort nicht vorgestellt. In der Liste…
Vergleicht man mit der Tante oder der Kleinen Herkulessäule da stimmt das natürlich, aber im Vergleich mit dem Campanile Basso…
Der Bloßstock ist ja eher ein "Koloss" und keine Nadel... ;-) In der Sächsischen Schweiz sind die Tante und die…
Was für eine Leistung! Diese Monsterwand, die aus dem Almboden herauszuwachsen scheint, alleine zu durchklettern und das in dieser Zeit,…