Wie das „Office national des forêts“ (Forstamt von Fontainebleau) offiziell in einen Brief verkündet, sind bestimmte Gebiete in französischen Bouldergebiet Fontainebleau zu „Integrierten Biologischen Reservaten“ (RBIs) erklärt worden. Dort ist das Verlassen der Wege (auf der Karte farbig markierte Gebiete) nicht erlaubt. Das macht es praktisch unmöglich, in diesen Gebieten legal zu Klettern bzw. zu Bouldern.

So liegen die „Béorlots“ (Parzellen 644, 645, 654 und 655), Rocher de La Combe (Parzelle 151) und La Mare aux Corneilles (Parzelle 159) liegen vollständig in einem RBI.

Wie Bart van Raaij, der Autor einschlägiger Kletterführer, schreibt, sind diese Gebiete sind auf www.bleau.info und in seinen Boulderführern 5+6 und 7+8 gekennzeichnet. Bart van Raaij wird diese Gebiete in zukünftigen Ausgaben nicht mehr aufführen.

In diesen Gebieten gibt es einige absolute Klassiker. Trotzdem bitten wir alle Kletterer diese Gebiet nicht mehr zu betreten, um (weitere) Sperrungen zu vermeiden. Bitte informiert Euch vor dem Bouldern gut, was erlaubt ist und was nicht. Und außerdem: Wenn es nicht streng verboten ist, heißt das noch lange nicht, dass es gut ist…

Zum Glück ist der Wald sehr groß und es gibt mindestens noch 35.000 andere Probleme, die man auf seine Tick-List setzen kann.